Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ramsau bei Berchtesgaden

Ramsau bei Berchtesgaden (amtlich: Ramsau b.Berchtesgaden) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land. Ramsau ist heilklimatischer Kurort und das erste Bergsteigerdorf Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
1706 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83486
Vorwahl
08657
Adresse der Gemeinde
Im Tal 2, 83486 Ramsau
Im Tal 2, 83486 Ramsau 83486 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden
Hauptstraße 3
83486 Ramsau bei Berchtesgaden

2. Tourismusverband Ramsau
Hauptstraße 4
83486 Ramsau bei Berchtesgaden

3. Ordnungsamt Ramsau bei Berchtesgaden
Hauptstraße 3
83486 Ramsau bei Berchtesgaden
Gemeinde Ramsau bei Berchtesgaden – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.